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SPD-Fraktion im Gemeinderat Wadgassen zum Abwahlantrag von CDU/FDP und „Wir für Wadgassen“ gegen Bürgermeister Greiber

Der Abwahlantrag kommt zum jetzigen Zeitpunkt einer Vorverurteilung des Bürgermeisters gleich. Der Vorsitzende der CDU/FDP-Fraktion Manfred Zang hatte sich bereits Anfang des Jahres gefreut und behauptet, dass die Handschellen bei Bürgermeister Greiber bald klicken würden. Das offenbart einmal mehr und zeigt ganz deutlich, welches politische Ziel von Anfang verfolgt wurde. Die seit der Kommunalwahl 2024 medial ausgetragene, politische Treibjagd soll nun mit einem Abwahlverfahren auf ihrem vermeintlichen Höhepunkt enden. 

Tatsächlich liegen aber damals wie heute noch keine belastbaren Entscheidungen der Justiz auf dem Tisch. Die mit einem demokratischen Rechtsstaat unabdingbar verbundene „Unschuldsvermutung“ scheint der Gegenseite nichts wert zu sein. Die anderen Fraktionen warten nicht mal die Ergebnisse ihrer selbst erhobenen Anzeigen ab, weil ihnen die Abwahl nicht schnell genug geht. Vertrauen in unabhängige rechtstaatliche Verfahren sieht anders aus. Vielmehr übt die CDU Druck auf die ermittelnden Behörden aus. Man erinnere sich nur an die Kritik an der Kommunalaufsicht, die von der CDU-/FDP-Fraktion als „alte Kehrmaschine“ diskreditiert wurde. Sogar die CDU-Landtagsfraktion lässt sich vor den Karren spannen, die ihrerseits versucht, über Landtagsausschüsse den Druck auf Kommunalaufsicht und Staatsanwaltschaft hochzuhalten.

Die SPD-Fraktion hat großes Vertrauen in die unabhängigen Institutionen unseres Rechtsstaates, insbesondere in die Staatsanwaltschaft. Alle Ermittlungen gilt es abzuwarten. Vonseiten der Justiz gibt es aktuell nichts, was ein Abwahlverfahren begründet: Kein Ermittlungsverfahren wurde eröffnet, keine Anklage wurde erhoben. Die Grundlage für ein Abwahlverfahren ist daher zurzeit schlichtweg nicht gegeben. Sollte sich an dieser Situation etwas ändern, d.h. sollten sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Bürgermeister Sebastian Greiber erhärten und ein mögliches Ermittlungsverfahren mit einer Anklageerhebung oder einem Strafbefehl enden, werden wir als SPD-Fraktion die Ersten sein, die über ein rechtlich begründetes Abwahlverfahren beraten. 

Vielmehr wird das im KSVG geregelte Abwahlverfahren aktuell missbräuchlich dafür genutzt, um einen aus Sicht von CDU/FDP und „Wir für Wadgassen“ politisch unliebsamen Bürgermeister loszuwerden. An einer sachgerechten und lösungsorientierten Beschäftigung mit Problemstellungen sind beide Fraktionen in keinster Weise interessiert. Das erkennt man schon allein daran, dass beide Fraktionen mehr mit der Presse kommunizieren – und dabei im Übrigen auch regelmäßig vertrauliche Informationen weitergeben – als mit dem zuständigen Gremium Gemeinderat. Es geht nur darum, mit möglichst großer Aufmerksamkeit die Schuld immer wieder beim Bürgermeister zu suchen. 

Die SPD wird die Arbeit des Bürgermeisters konstruktiv und kritisch begleiten. Solange keine Schritte der Justiz erfolgen, sollte vernünftigerweise das schärfste Schwert einer Abwahl nicht gezogen werden. 

Dreh- und Angelpunkt des Abwahlantrags ist der von den Fraktionen angeführte drohende „Millionenschaden“: Es lagen andere Optionen als die Insolvenz der Immobiliengesellschaft auf dem Tisch, nämlich die geordnete Sanierung. Wider besseres Wissen und Beratungen mit dem Insolvenzrechtsanwalt, der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium wurde eine geordnete Sanierung plump abgelehnt. Die Insolvenz wurde vorsätzlich und bewusst herbeigeführt, um sie dem Bürgermeister in die Schuhe zu schieben und damit einen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer Abwahl des Bürgermeisters zu erreichen. Tatsächlich ist es so, dass Vertreter von CDU/FDP und Wir für Wadgassen im Aufsichtsrat frühzeitig und rechtswidrig Probleme bei der Zahlungsfähigkeit öffentlich kommuniziert hatten und somit der Gesellschaft und der Gemeinde massiv geschadet wurde.

Der Antrag wurde im ersten Schritt von 18 Mitgliedern des Gemeinderats unterstützt. Damit fehlen zu einer – im zweiten Schritt benötigten – Zweidrittelmehrheit vier weitere Stimmen.

Aus den vorgenannten Gründen wird es die für ein Abwahlverfahren erforderlichen Stimmen aus der SPD zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben.