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SPD und CDU im Regionalverband: Neuwahl zügig und rechtssicher vorbereiten

Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion im Regionalverband Saarbrücken nehmen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes zur Kenntnis, wonach die Wahl zur Regionalversammlung wiederholt werden muss. Beide Fraktionen erklären, dass das Urteil nun zeitnah umgesetzt werden muss.

Die Fraktionen betonen zugleich, dass sie weder die damalige Entscheidung des Wahlausschusses noch die Verwaltung des Regionalverbandes kritisieren.

Es besteht zwischen CDU und SPD Einigkeit, dass die Neuwahl nun zügig, aber rechtssicher vorbereitet werden muss.

„Die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025 wurde innerhalb von 60 Tagen organisiert und durchgeführt. Ich sehe daher keinen Grund, warum wir die Neuwahl der Regionalversammlung nicht innerhalb von etwa 90 Tagen schaffen sollten. Wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten, sollte eine Durchführung der Wahl noch vor den Sommerferien möglich sein“, erklärt Monika Schmieden, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Regionalverband Saarbrücken.

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist eindeutig und muss nun umgesetzt werden. Auch wenn wir die damalige Entscheidung des Wahlausschusses nachvollziehen konnten und ihr vertraut haben, gilt es jetzt, die Neuwahl zügig und rechtssicher vorzubereiten. Die Bürgerinnen und Bürger im Regionalverband haben ein berechtigtes Interesse daran, schnell wieder klare demokratische Verhältnisse zu bekommen.“, erklärt Dr. Stephan Schmidt, Vorsitzender der SPD-Fraktion im

Beide Fraktionen rufen dazu auf, die gerichtliche Entscheidung zu respektieren und die notwendigen organisatorischen Schritte jetzt schnell und abgestimmt einzuleiten. Ziel müsse es sein, zeitnah wieder klare demokratische Verhältnisse im Regionalverband Saarbrücken zu.