Rehlinger: Existenzminimum darf nicht gekürzt werden!

Die SPD-Landesvorsitzende Anke Rehlinger hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz-IV-Sanktionen begrüßt: „Ein Existenzminimum lässt sich nicht reduzieren, denn dann geht es an die nackte Existenz. Natürlich muss der Sozialstaat auch sanktionieren können, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, aber eine Kürzung unter das absolut Notwendige widerspricht Menschenverstand und Grundgesetz.“

Anke Rehlinger wirbt für eine Reform des Sozialstaats in Deutschland: „Das Sozialstaatskonzept der SPD ist die richtige Antwort – auch für die Herausforderungen des Arbeitsmarktes der Zukunft. Niemand darf in Deutschland wegen Hartz-IV-Sanktionen obdachlos werden oder auf eine Krankenversicherung verzichten müssen. Auch wenn diese Fälle selten sind, untergraben sie das Vertrauen in den Sozialstaat. Das Sozialsystem muss eine helfende Hand sein und kein strafender Rohrstock.“


Unsere Ministerpräsidentin: Anke Rehlinger.